Mietbedingungen
AUTOVERMIETUNG KINDIG – MIETBEDINGUNGEN
Allgemeine Mietbedingungen
(Stand 31.10.2003) Angegebene Beträge – ausgenommen Schadensersatz – inkl. der gesetzlichen MWSt.(in Klammern netto)
ANMIETBEDINGUNGEN:
Unsere einheimischen und EU – Bürger müssen einen gültigen Personalausweiss oder Reisepass bei Anmietung vorlegen. Nicht EU – Bürger brauchen einen gültigen Reisepass (in lateinischer Schrift) als Identitätsnachweis.
Für mehr Informationen über die Führerscheinbediungen wenden Sie sich bitte an eine CCRaule Station in Ihrer Nähe.
FAHRZEUGE:
Unsere Fahrzeugmodelle sind in Vermietgruppen eingeteilt. Reservierungen erfolgen nur nach diesen Fahrzeuggruppen und nicht nach bestimmten Fahrzeugtypen oder Modellen. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden. Für einzelne Ausstattungsdetails ist leider keine Zusage möglich.
KFZ.-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG:
Jedes auf die UniRent bzw. auf den jeweiligen Lizenzpartner zugelassene CCRaule-Fahrzeug ist wie folgt haftpflichtversichert: „€ 50 Millionen pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch höchstens € 8 Millionen pro Person.“
BASISPREIS / MIETPREIS:
Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenem Zeitraum, und – in Ausnahmefällen – zusätzlich nach gefahrenen Kilometern. Für jeden vollen oder begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Vermietung wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz.-Haftpflicht-Versicherung sind im Basispreis enthalten. Die Basispreise variieren nach Wagengruppe und Marktlage. Hinzu kommt eine Zulassungsgebühr für die An- und Abmeldung der Fahrzeuge einschließlich der Autoradios, die separat ausgewiesen und mit 1,- Euro (0,86 Euro) pro Miettag, maximal 20,- Euro (17,24 Euro) berechnet wird. Basispreis und Zulassungsgebühr ergeben den jeweiligen Mietpreis. Eventuelle Mautgebühren sind vom Mieter zu Tragen und nicht in den Zulassungsgebühren enthalten. Unsere Stationen geben jederzeit gerne Auskunft zu den verschiedenen Mietpreisen.
KRAFTSTOFFKOSTEN:
Diese gehen zu Lasten des Mieters. Hierzu bieten wir Ihnen unseren Betankungsservice zu den in der Station aktuell verfügbaren Konditionen an.
ZAHLUNGSART:
Neben einem CCRaule-Zahlungsmittel akzeptieren wir auch folgende Kreditkarten: American Express/Optima, Diners Club, Mastercard/Eurocard, Visa. Bei Barabrechnung (nicht möglich bei Gruppen FE, FA, FV, GA, GE, HA, HE + KA) benötigen wir eine Vorauszahlung in Höhe der geschätzten Miet- und Nebenkosten – mindestens 200,- Euro – sowie die Vorlage Ihrer EC-Karte. Für Fahrzeuge der Gruppe KA besteht eine besondere Kreditkartenregelung, die wir Ihnen auf Anfrage gerne erläutern. Bitte erfragen Sie auch die Bedingungen im Falle einer Ersatzfahrzeug-Miete.
MINDESTALTER:
Der Mieter und jeder Fahrer eines CCRaule-Fahrzeuges muß mindestens 21 Jahre alt sein – bei Gruppen J GA, GE, HA, HE + KA 25 Jahre (Ausnahmen bei Ersatzfahrzeug-Mieten oder bei Anmietung durch bereits per Rahmenabkommen mit CCRaule verbundene Firmen möglich).
FÜHRERSCHEIN:
Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse 3 oder einer vergleichbaren EUKlasse erforderlich, der seit mindestens 1 Jahr gültig ist (Ausnahmen bei Ersatzfahrzeug- Mieten oder bei Anmietung durch bereits per Rahmenabkommen mit CCRaule verbundene Firmen möglich). Eine ausländische Fahrerlaubnis wird anerkannt, wenn sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung in lateinischen Buchstaben lesbar ist und den obigen Vorgaben entspricht. Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem zugrundeliegenden nationalen Dokument akzeptiert. Sollte während einer Anmietung der Führerschein entzogen werden, so ist der Mieter verpflichtet CC-Raule unverzüglich zu informieren. Für etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug haftet der Mieter.
ZUSATZFAHRER:
Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Mieters auch von den Mitgliedern seiner Familie, bei Anmietung durch eine bereits per Rahmenabkommen mit CCRaule verbundenen Firma von deren beauftragten Mitarbeitern oder von den sonstigen auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. In allen Fällen, in denen das Fahrzeug außer vom Mieter von einer oder mehreren Personen gefahren werden soll, erheben wir hierfür pro Tag und Mietvertrag eine gesonderte Verwaltungsgebühr für Zusatzfahrer.
ZUSATZAUSSTATTUNG PKW/TRANSPORTZUBEHÖR LKW+TRANSPORTER:
Bei rechtzeitiger Reservierung stellen wir Ihnen gerne z.B. Dachboxen, Kindersitze, Schneeketten, Umzugskisten, Packdecken etc. zur Verfügung. Die Gebühren hierfür können Sie bei jeder unserer Filialen erfragen.
ZUSTELLEN/ABHOLEN:
Außer bei Baranmietungen bringen wir während der Stations-Öffnungszeiten Ihr Mietfahrzeug zu dem von Ihnen gewünschten Ort, soweit dieser normal erreichbar ist, oder holen es ab. Hierfür berechnen wir innerhalb der Stadtgrenzen 9,28 Euro (8 Euro) und außerhalb nach Vereinbarung. Sofern wir Sie nicht antreffen, berechnen wir für jeden vergeblichen Versuch eine No-Show-Gebühr von 9,28 Euro (8 Euro).
FAHRZEUGRÜCKGABE:
Neben normaler Rückgabe während der Öffnungszeiten in unseren Stationen können Sie auch eine andere Zeit oder einen anderen Ort (z. B. Hotel) mit uns absprechen. Halten Sie sich hieran nicht, so verlängert sich der Mietvertrag, bis CCRaule das Fahrzeug wieder in Besitz hat. In Bezug auf Schäden bei Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten beachten Sie bitte unbedingt die Mietvertragsbedingungen unserer Lizenzpartner. EINWEGMIETEN: Abhängig von der Tarifart können Sie die Rückgabe Ihres Mietfahrzeuges in jeder CCRaule-Station in Deutschland vereinbaren. FEHL-RÜCKGABE-GEBÜHR: Sofern Sie sich veranlaßt sehen, das Fahrzeug an anderer Stelle – außerhalb desselben Ortes – zurückzugeben als im Mietvertrag vereinbart, müssen wir Ihnen leider zum Ausgleich des hierdurch entstehenden Umdispositionsaufwandes eine Pauschale von 30,- Euro (25,86 Euro) berechnen. Diese Regelung gilt nur im Inland; bei Rückgabe im Ausland fallen höhere Kosten an, die wir dann belasten müssen.
EINREISEVERBOT:
Auf Grund des erhöhten Unfall- und Diebstahlrisikos für bestimmte Fahrzeugmarken bzw. -modelle mußten wir uns leider zu Einreiseverboten für einige Länder entschließen. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die nachstehenden Regelungen. Sollten Sie unser Fahrzeug trotzdem in eines der gesperrten Gebiete verbringen oder dies versuchen, so behalten wir uns das Recht vor, es von Polizei / Grenzschutz sicherstellen zu lassen, wobei wir gleichzeitig das Mietverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt betrachten. Für den gesamten entstandenen Schaden werden wir Sie sodann – unabhängig von den im Mietvertrag sonst getroffenen Vereinbarungen – haftbar machen. Die folgende Abbildung zeigt die Einreiseregelungen im Überblick:
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN TRANSPORTER/LKW:
Bitte achten Sie auf den Gebrauch des Fahrtenschreibers (Diagrammscheibe), die Einhaltung des Güterkraftverkehrsgesetzes und ggf. die Ladepapiere.
HAFTUNGSBERENZUNG FÜR SCHÄDEN AM MIETWAGEN (CDW):
Diese Option befreit Sie zum größten Teil von der finanziellen Verantwortung bei Beschädigung des CCRaule-Mietwagens, dessen Teilen und Zubehör, wenn das Fahrzeug gemäß den Mietbedingungen des Mietvertrages genutzt wird. Ausgenommen sind Schäden durch Diebstahl, versuchten Diebstahl und Vandalismus. Lehnt der Kunde die CDW ab, ist er für alle Schäden am Mietwagen verantwortlich und haftet bis zur Höhe des Wagenwertes (je nach angemieteter Wagenkategorie zwischen EUR 10.000,00 und EUR 105,000.00). CDW-Selbstbeteiligung. Alle Anmietungen unterliegen einer Selbstbeteiligung im Schadensfall. Diese liegt je nach angemieteter Fahrzeuggruppe zwischen EUR 550,00 und EUR 800,00. Der Fahrer ist im Falle eines Schadens für die Selbstbeteiligung voll verantwortlich. Wenn Sie über Ihre Kreditkarte abgesichert sind, erkundigen Sie sich bitte genau über die Bedingungen und Leistungen, die von Ihrem Kreditkartenunternehmen angeboten werden, bevor Sie eine unserer Zusatzleistungen ablehnen.
WEGFALL DER HAFTUNGSREDUZIERUNG:
Beachten Sie hierzu bitte unbedingt die jeweiligen Mietvertragsbedingungen. U.a. wird dort geregelt, daß die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war; weiter, dass der Mieter trotz Abschlusses der Haftungsreduzierung voll für alle Schäden an den Aufbauten von gemieteten LKW/Transportern haftet etc.
DIEBSTAHLSCHUTZ (TP):
Diese Option befreit Sie zum größten Teil von der finanziellen Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung des CCRaule-Mietwagens, dessen Teilen und Zubehör, wenn das Fahrzeug gemäß den Mietbedingungen des Mietvertrages genutzt wird. Wird der Diebstahlschutz abgelehnt, haftet der Kunde im Falle eines Diebstahles, bei versuchtem Diebstahl und Vandalismus für die Reparatur oder den Ersatz des CCRaule- Fahrzeuges bis zum vollem Umfang des Wagenwertes. Je nach angemieteter Wagenkategorie liegt dieser Wert zwischen EUR 10.000,00 und EUR 105.000,00. TP-Selbstbeteiligung. Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Falle eines Diebstahls liegt zwischen EUR 550,00 und EUR 800,00 je nach angemieteter Wagenkategorie. Der Fahrer ist bei Verlust des Fahrzeuges und im Falle eines Diebstahls für die Selbstbeteiligung voll verantwortlich. Wenn Sie über Ihre Kreditkarte abgesichert sind, erkundigen Sie sich bitte genau über die Bedingungen und Leistungen, die von Ihrem Kreditkartenunternehmen angeboten werden, bevor Sie eine unserer Zusatzleistungen ablehnen.
VERKEHRSVERSTÖSSE/STRAFTATEN:
Gemäß der jeweiligen Mietvertragsbedingungen ist der Mieter für die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet CCRaule für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten.
STEUERN:
Alle Raten unterliegen dem jeweils gesetzlich gültigen MwSt.-Satz.
BEACHTEN SIE BITTE DIE BEDINGUNGEN AUF BEIDEN SEITEN DES MIETVERTRAGES UNSERES JEWEILIGEN LIZENZPARTNERS